| Wegfall der Papierlohnsteuerkarte |
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| Geschrieben von Redaktion | |
| Freitag, 23. Juli 2010 | |
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Die Papierlohnsteuerkarten wurden im September 2009 letztmalig ausgestellt. Diese Karten gelten sowohl für 2010 als auch für das Jahr 2011. Für das Jahr 2010 ist das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ für die Neuausstellung und Änderung der Papierlohnsteuerkarte zuständig. Ab 2011 werden Änderungen und Neuausstellungen ausschließlich vom Finanzamt Sondershausen vorgenommen. Sollten Sie bei demselben Arbeitgeber 2010 wie 2011 beschäftigt sein und es ergeben sich keine Veränderungen, die zu einer Anzeigepflicht führen, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Wir bitten Sie, die Eintragungen auf Ihren Lohnsteuerkarten zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen (z. B. Trennung vom Ehegatten, Wegfall von Voraussetzungen für Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Laufe des Jahres) bis zum 30.11.2010 im Einwohnermeldeamt vornehmen zu lassen.
gez. Ihr Einwohnermeldeamt |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 23. Juli 2010 ) |
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