Der Freistaat Thüringen hat im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30.12.2008 Nr. 14, S. 553 ff das Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes vom 16.12.2008 verkündet.
Das Steueramt informiert Sie darüber, dass auch in diesem Jahr Grundsteuerbescheide nur bei Veränderungen im vergangenen oder laufenden Jahr verschickt werden.
Das Steueramt informiert Sie darüber, dass auch in diesem Jahr Grundsteuerbescheide nur bei Veränderungen im vergangenen oder laufenden Jahr verschickt werden.
Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 24. Februar 2008 )